
Selbst den aufmerksamsten Autofahrern kann es passieren, dass plötzlich eine Katze die Strasse passiert und ein rechtzeitiges Halten nicht mehr möglich ist. Was ist zu tun, wenn das Schreckensszenario eintritt? Hier erfährst du das richtige Verhalten und die rechtlichen Aspekte.
Egal wie aufmerksam wir beim Fahren mit dem Auto, Motorrad und Velo sind; jedem kann es passieren, dass eine Katze, ein Reh, ein Igel, ein Vogel plötzlich vor das Fahrzeug springt und die Chance zum Ausweichen und Bremsen nicht mehr möglich ist. Ein Schreckensszenario, dass sich niemand wünscht.
Letzte Woche war auf der Strasse vor mir plötzlich eine Katze. Sie kam aus dem hohen Gras am Strassenrand rausgesprungen und wollte auf die andere Strassenseite. Sie war ängstlich und unsicher und blieb auf der Strasse stehen. Ich bremste ab und beobachtet, wie sie sich verhält. Sie rannte über die Strasse und verschwand im hohen Gras auf der anderen Seite. Diese Situation war für mich bereits mit viel Adrenalin und Schreckensgedanken verbunden. Es war nicht auszudenken, was gewesen wäre, hätte ich sie nicht rechtzeitig gesehen. In meinem Fall war es Tag und ich konnte alles gut sehen. In der Nacht oder bei schlechter Sicht können gerade solche Situationen schnell zu nicht mehr verhinderbaren Unfällen führen. Unabhängig wie aufmerksam du bist. Für mich stellte sich in diesem Moment die Frage: was wäre das richtige Verhalten gewesen, wenn ich nicht mehr rechtzeitig hätte bremsen können?
Ist das Unglück geschehen und du hast eine Katze angefahren, verhalte dich richtig. Niemand wird dich dafür missbilligen, dass es dir passiert ist. Die wichtige Frage ist nämlich: Wie verhältst du dich danach?
Verhalte dich richtig mit den C A T I F Y Regeln:
- Calm down
- Analyse Situation
- Traffic Securitiy
- Inform Police
- Follow Instructions
- Your Owner Search
Diese Gedankenstütze hilft dir in dieser Situation den Überblick zu behalten was zu tun ist.
Calm down
- Bewahre Ruhe
- Gehe ruhig die nächsten Schritte durch. Hysterie bringt jetzt weder dir noch dem Tier etwas. Es schreckt das Tier noch mehr auf und erschwert Hilfeleistungen oder bringt dich selbst in Gefahr.
Analyse Situation
- Mache dir einen Überblick der Situation.
- Mit diesem Überblick kannst du auch später der Polizei genauer berichten was geschehen ist.
- Was ist passiert?
- Ist die Katze verletzt oder tot auf der Strasse oder am Strassenrand?
- Rennt die Katze weg? Verletzungen (nicht) erkennbar?
Traffic Securitiy
- Halte an (nächste sichere Möglichkeit)
- Warnweste anziehen (zu deiner Sicherheit)
- Unfallstelle sichern: mit Warnblinker und Pannendreieck
Inform Police
- Informiere die Polizei mit der Notrufnummer 177
- Reagiere sofort, rette Leben und melde es der Polizei, umgehend
- Du bist verpflichtet den Unfall der Polizei zu melden, unabhängig ob die Katze tot ist, verletzt liegen bleibt oder wegrennt.
Follow Instructions
- Folge den Anweisungen der Polizei
- Erste Hilfe Massnahmen: Traust du dir erste Hilfe nach ABC zu, helfe mit den entsprechenden Massnahmen
- Notruf Tierarzt oder Tierrettungsdienst
Rufe den nächstgelegenen Tierarzt oder einen Tierrettungsdienst an. Sie werden dir sagen, was du tun kannst. Jeder Tierarzt hat Informationen zum Notfalldienst oder kann dir mitteilen, wer der nächste Notfallarzt ist.
Auch in der Nacht oder an Wochenenden, ist auf einer Bandansage meist eine Notrufnummer hinterlegt, die du kontaktieren kannst. - Bringe die Katze zum nächsten Tierarzt in der Gegend. Mache dies aber nur wenn du bereits erfahren bist im Umgang mit Katzen und entsprechend gesicherte Möglichkeiten zum Transport hast. Eine bewusstlose Katze kann plötzlich zu sich kommen und aus Angst und Stress zum Sicherheitsrisiko für deine Fahrt werden.
Your Owner Search
- Suche den Besitzer oder helfe mit ihn zu finden.
- Erstelle immer eine Fundmeldung auf STMZ.ch mit Ort und Zeit des Unfalls und beschreibe die Katze so genau wie möglich, ggf. mit einem Foto. So können mögliche Besitzer sich melden, z.B. wenn die Katze keinen Chip hat, weggelaufen ist vom Unfallort etc. Dies ist sehr wichtig, gerade wenn kein Chip gefunden wird.
- Weisst du, wem die Katze gehört? Melde den Unfall dem/der Tierhalterin. Jeder Besitzer ist froh zu wissen was passiert ist, statt plötzlich zu merken, dass seine Katze einfach nicht mehr nach Hause gekommen und verschwunden ist.
- Erkundige dich in der Umgebung, wem die Katze gehört.
- Beim Tierarzt oder von der Polizei wird der reiskorngrosse Chip im Nacken der Katze mittels Chiplesegerät ausgelesen. Ist ein Chip vorhanden kann der Tierarzt oder die Polizei den Besitzer informieren.
Rechtslage für Hilfeleistungen
«Ein Unfall mit einem Haus- oder Wildtier, auch wenn kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, untersteht gemäss Strassenverkehrsgesetz der Meldepflicht. Wer den Unfall mit einem Tier nicht meldet, macht sich strafbar.»
Eine Katze unabsichtlich anzufahren kann jedem von uns passieren. Du bist aber rechtlich verpflichtet den Unfall der Polizei oder dem Besitzer zu melden und Hilfe zu leisten. Mit dem Anfahren einer Katze, ob tot oder verletzt, begehst du rechtlich einen Schadenfall am Besitzer. Dieser ist meldepflichtig. Gehst du dieser Meldepflicht nicht nach, kannst du mit einer Geldstrafe gebüsst werden.
Das Tierschutzgesetz hält fest, dass kein Tier misshandelt, vernachlässigt, unnötig überanstrengt, die Würde missachtet oder ein Tier auf qualvolle Art und aus Mutwillen getötet werden darf.
Ist die Katze verletzt und du fährst weiter, handelst du gegen das Tierschutzgesetz und kannst als Tierquäler mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verurteilt werden. Einem verletzten oder toten Tier Hilfe zu leisten ist eine herausfordernde Situation, unabhängig ob du Erfahrung mit Tieren hast oder nicht. Nichts zu tun aus Unwissenheit oder Überforderung ist aber keine Lösung und ethisch verwerflich. Jeder hat Hilfeleistung und Würde verdient. Mit dem Anruf beim Polizei- und Tierarztnotruf kannst du dir helfen lassen, um dich in dieser Situation korrekt zu verhalten.
Quellen: https://kapo.tg.ch/news/news-detailseite.html/2149/news/54440 und Tierschutzgesetz Art. 26 TSchG, Tierquäler